Streit um »Black Widow«: Disney nennt Klage von Scarlett Johansson »unbegründet« - DER SPIEGEL
Der Blockbuster »Black Widow« startete gleichzeitig im Kino und auf Disneys Streamingservice. Das passte Hauptdarstellerin Scarlett Johansson gar nicht. Sie hat Klage eingereicht – doch der Konzern wehrt sich.
Im Streit um die Veröffentlichung des Films »Black Widow« hat der Disney-Konzern reagiert und die Vorwürfe von Schauspielerin Scarlett Johannson zurückgewiesen. Die Klage der Hauptdarstellerin bezeichnete das Unternehmen in einer Stellungnahme als »unbegründet«.
Die vertraglichen Vorgaben seien genau eingehalten worden, heißt es von Disney weiter. Man habe mit der Veröffentlichung des Films auf der hauseigenen Streamingplattform Disney+ Johannsons »Möglichkeiten für zusätzliche Einnahmen über die bereits erhaltenen 20 Millionen US-Dollar hinaus deutlich erhöht.«
Der zeitgleiche Start im Kino und auf Disney+ habe gegen Vertragsabsprachen verstoßen, macht der Hollywood-Star geltend. Ihr sei eine exklusive Filmveröffentlichung auf der Leinwand zugesagt worden, ihr Verdienst basiere auf den Kinoeinnahmen. Der Konzern wolle sich auf ihre Kosten bereichern und den Streamingdienst stärken. Zuerst hatte das »Wall Street Journal« über den Fall berichtet.
Guter Start – dann gingen die Zahlen zurück
»Black Widow« war am 9. Juli in den US-Kinos und gleichzeitig bei Disney+ (gegen Aufpreis auf das Abo) erschienen. Johansson hatte zuvor die »Black Widow«-Figur aus dem Marvel-Universum mehrere Male verkörpert, doch dies war ihr erster Solo-Film um die kämpferische Agentin. Der Film unter der Regie der Australierin Cate Shortland erzählt die Vorgeschichte der als Schwarze Witwe bekannten Spionin Natasha Romanoff.
Immer mehr Studios schlagen die neue Vermarktungsstrategie ein, Filme zeitgleich auf der Leinwand und per Streaming herauszubringen. Früher dauerte es Wochen oder Monate, bis ein Film nach dem Kinostart auch auf heimischen Bildschirmen verfügbar war.
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